WAHLARZTPRAXIS
Jeder Patient hat in Österreich das Recht auf freie Arztwahl – daher der Name „Wahlarzt“. Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Kassenvertrag.
Als Wahlärztin rechne ich nicht direkt mit der Krankenkasse ab. Nach dem Ordinationsbesuch erhalten Sie eine Honorarnote. Diese können Sie per Bankomat oder in bar bezahlen und im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden großteils übernommen, alle anderen Leistungen werden je nach Kasse unterschiedlich rückerstattet.
Es gibt eine „Wahlarzt-Zusatzversicherung“ von verschiedenen Anbietern, welche den Differenzbetrag abdeckt.